AGB

Allgemeine Geschäfts Bedingungen

1. Unterrichtsumfang

Der Unterricht wird wöchentlich /14-täglich à 45 Min 60 Min erteilt.

Eine einseitige Änderung des Unterrichtsumfangs tritt mit einer Frist von 6 Wochen in Kraft. In den letzten 3 Monaten des Vertragsverhältnisses ist eine Änderung des Unterrichtsumfangs nicht statthaft. Eine von beiden Seiten einvernehmlich vereinbarte Änderung des Unterrichtsumfangs bleibt von den genannten Modalitäten unberührt.

2. Unterrichtsausfall

Es gilt die 24-Stunden Regel: eine Unterrichtsstunde, die seitens des Gesangsschülers 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt wird, kann innerhalb von 14 Tagen nachgeholt werden; ansonsten verfällt der Anspruch. 

Wird eine Stunde seitens des Gesangsschülers kurzfristiger abgesagt, gilt die Stunde als gegeben.

Von der Gesangslehrerin abgesagte Stunden werden innerhalb von einem Monat nachgeholt. Sollte dies nicht möglich sein, wird das für die ausgefallene Stunde entfallene Entgelt erstattet (Verrechnung mit Monatspreis).

Ein Ausweichtermin kann nicht mehr verschoben werden.

3. Schulferien

Der Unterricht ist nicht an die Ferienzeiten des Bundeslandes NRW gekoppelt. Es steht jedoch jedem Schüler frei, sich „Auszeiten“ bis zu 4 Wochen im Jahr zu nehmen. Die Auszeit darf dabei nicht in die letzten drei Monate des Vertragsverhältnisses fallen.

4. Probezeit

Es gilt eine beiderseitige Probezeit von einem Monat beginnend mit Vertragsunterzeichnung. Während der Probezeit kann der Vertrag ohne Angabe von Gründen jederzeit schriftlich gekündigt werden.

5. 10 er Karte

Die 10 er Karte gilt als mündlicher Vertrag und kann nicht gekündigt werden. Die Laufzeit einer 10 er Karte ist auf 20 Wochen begrenzt.

6. Kündigung

Die Kündigungsfrist beträgt für beide Seiten 3 Monate, kündbar zum Monatsende.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.